Übersicht (Flyer)

Der Basisentscheid ist ein demokratisches Verfahren, mit dem die Mitglieder zwischen Parteitagen gemeinsam verbindliche Beschlüsse fällen können. Dadurch erübrigen sich weite Reisewege, Kosten, Stress und Zeitdruck für die Mitglieder. Der Basisentscheid ermöglicht häufiger als nur zu Bundesparteitagen den Willen der Basis zum Ausdruck zu bringen. Dieses Verfahren wurde 2013 durch den Bundesparteitag in die Satzung aufgenommen.

Mit dem Basisentscheid kann grundsätzlich über alle Sachverhalte abgestimmt werden. Die Mitglieder können damit z.B. über politische Positionen der Partei entscheiden und verbindliche Weisungen an den Bundesvorstand beschließen. Sind laut Gesetz oder Satzung bestimmte Sachverhalte dem Bundesparteitag vorbehalten – insbesondere Vorstandswahlen1 – gilt das Abstimmungsergebnis zu dem Thema als empfehlende Basisbefragung, die durch den Bundesparteitag bestätigt werden kann.

Zur Teilnahme berechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder, die alle ihre Mitgliedsbeiträge bezahlt haben und verifiziert wurden. Die Verifizierung erfolgt persönlich und soll gewährleisten, dass jeder Teilnehmer wirklich existiert und nur eine Stimme hat. Jedes Mitglied kann sich im Online-System für den Basisentscheid ein Konto anlegen.  Teilnahmeberechtigte Mitglieder können sich dort als Teilnehmer anmelden und Anträge einreichen, unterstützen und abstimmen. Alternativ können sie sich dafür auch schriftlich an die Verantwortlichen für den Basisentscheid wenden. Wenn keine Verantwortlichen gewählt wurden, obliegt dem Bundesvorstand die Durchführung. Nur angemeldete Teilnehmer werden für Quoren berücksichtigt und erhalten detaillierte Einladungen zu Abstimmungen.

Damit ein Antrag abgestimmt werden kann, muss er dazu über einen der folgenden Wege zur Abstimmung eingebracht worden sein: a) durch Erreichen eines Quorums von Unterstützern, b) durch Beschluss des Bundesparteitags oder  c) des Bundesvorstands (nur organisatorische Sachverhalte). Um Unterstützer für einen Antrag sammeln zu können, müssen den Antrag 5 Antragsteller einreichen. Es muss klar angegeben werden, wozu der Antrag dient. Erreicht der eingereichte Antrag ein Quorum von 10% der Teilnehmer (jedoch mindestens 50) im jeweiligen Themengebiet als Unterstützer, so ist er zur Abstimmung eingebracht. Dabei verfallen Unterstützerstimmen, die älter als zwölf Wochen sind. Konkurrierende Anträge zu einem eingebrachten Antrag erfordern nur noch ein Quorum von 5%.

Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge abgestimmt, in der sie zur Abstimmung eingebracht wurden, wobei aufwendige geheime Abstimmungen vertagt werden können. Zur Abstimmung stehende Anträge werden gebündelt und gleichzeitig abgestimmt. Die Abstimmung dauert zwei Wochen und endet zu vorab festgelegten Stichtagen, zwischen denen mindestens vier Wochen Pause liegen. Nur Urnen sind ausschließlich am Stichtag geöffnet. Spätestens vier Wochen vor einem Stichtag werden die Teilnehmer über abzustimmende Anträge informiert und eine offene Debatte zu diesen gefördert. An der Debatte können neben Mitgliedern auch Gäste teilnehmen, und die Argumente können zentral online erfasst werden.

Die Abstimmung erfolgt entweder pseudonymisiert oder geheim. Es muss geheim abgestimmt werden, wenn 5% der Teilnehmer dies beantragen oder Wahlen stattfinden. Pseudonymisiert wird grundsätzlich online, geheim per Urne abgestimmt. In beiden Fällen kann jedes Mitglied auch beantragen auf eigene Kosten per Brief abzustimmen. Dies geschieht automatisch, falls keine Urne in der Nähe des Mitglieds ist. Finden sich genügend Teilnehmer, können sie eine Urne an einem Ort gründen.

Bei der pseudonymen Online-Abstimmung erhält das Mitglied ein Einmal-Token und  Beleg für seine abgegebene Stimme, mit der es deren korrekte Erfassung im Ergebnis überprüfen kann. Bei Unregelmäßigkeiten können dies auch die Verantwortlichen und das Schiedsgericht. Die Zuordnung von Teilnehmer und Token wird alsbald nach der Abstimmung gelöscht.

Zur Annahme muss ein Antrag die einfache Mehrheit der Stimmen erreichen. Gibt es mehrere konkurrierende Anträge, wird eine Bewertungswahl durchgeführt, bei der für jede Option unabhängig Punkte vergeben werden können, und die mit dem höchstem Durchschnittswert und einfacher Mehrheit gewinnt.


  1. Ob Programm- und Satzungsänderung verbindlich beschlossen werden können, ist rechtlich umstritten (§9 Abs. 3 PartG vs. Satzung §12 Abs.1).